Der Vater soll demnach ein "nachhaltiges Interesse" am Kind zeigen und der Umgang muss dem Kindeswohl dienen. In bestimmten Fällen kann der biologische Vater auch - anders als bisher - Auskunft über die persönlichen Verhältnisse seines Kindes erhalten.
Der Gesetzentwurf nützt leiblichen Vätern, deren Kind in einer Ehe mit seiner Mutter und einem rechtlichen Vater aufwächst. Bisher steht dem biologischen Vater ein Umgangsrecht nur zu, wenn ihn mit seinem Kind bereits eine enge persönliche Beziehung verbindet. Wenn aber zum Beispiel die rechtlichen Eltern den Kontakt nicht zulassen, hatte der biologische Vater bisher keine Möglichkeit, Umgang mit seinem Kind zu erhalten. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte dazu, bisher orientiere sich das Familienrecht stark an einer intakten Ehe mit Kindern.
Hintergrund für das Gesetzesvorhaben sind zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte beanstandet, dass dem biologischen Vater eines Kindes ein Umgangs- und Auskunftsrecht ohne Prüfung des Kindeswohlinteresses im Einzelfall vorenthalten wird.