Naumburg (epd). Die Staatsanwaltschaft Halle hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Halle eingelegt, ein Verfahren gegen den Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke vor dem Amtsgericht Merseburg zu eröffnen. Sie beantrage, den Fall wegen seiner besonderen Bedeutung vor dem Landgericht Halle zu verhandeln, teilte das Oberlandesgericht Naumburg am Donnerstag mit.
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts werde nun darüber zu entscheiden haben, ob es bei der vom Landgericht angeordneten Eröffnung des Verfahrens vor dem Amtsgericht Merseburg bleibt. Das Landgericht Halle hatte den Fall im September an das Amtsgericht verwiesen. Das Landgericht sei weder wegen der Straferwartung noch wegen einer besonderen Bedeutung des Falles zuständig, hatte es zur Begründung geheißen. Der zu verhandelnde Sachverhalt hebe sich im Vergleich mit gleich gelagerten Delikten weder durch das Ausmaß der Rechtsverletzung noch durch die Auswirkungen der Straftat in besonderer Weise aus der Masse der durchschnittlichen Fälle hervorgehoben.
Höcke wird vorgeworfen, bei einer Wahlkampfveranstaltung der AfD in Merseburg im Mai 2021 seinen Vortrag mit den Worten „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ beendet zu haben. Er gewusst, dass es sich bei dem letzten Teil dieser Formel um eine verbotene Losung der SA, der Sturmabteilung der NSDAP, handle, hieß es. Ihm wird daher die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgeworfen. Höcke selbst bestreitet den Vorwurf.