Bundeskabinett gibt grünes Licht für Kindergrundsicherung

Bundeskabinett gibt grünes Licht für Kindergrundsicherung

Berlin (epd). Nach monatelangem Ringen in der Ampel-Koalition hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin die Einführung einer Kindergrundsicherung gebilligt. Der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sieht vor, dass in der Kindergrundsicherung das heutige Kindergeld, der Kinderzuschlag für Familien mit wenig Einkommen und die Leistungen für Kinder im Bürgergeld und in der Sozialhilfe zusammengefasst werden. Sie soll zum 1. Januar 2025 eingeführt werden.

Die Leistungen werden zunächst nur für bestimmte Altersgruppen steigen. So sollen Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, deren Eltern heute den Kinderzuschlag bekommen, etwa 60 Euro mehr im Monat erhalten.

Paus bezeichnete die Reform als „eine Antwort auf die Kinderarmut“. Mit der Kindergrundsicherung knüpfe die Ampel-Regierung „ein wirksames Sicherheitsnetz für alle Kinder und ihre Familien“, erklärte sie. Die Armutsquote für Kinder und Jugendliche liegt in Deutschland seit Jahren bei rund 20 Prozent. Insgesamt sollen mit der Kindergrundsicherung 5,6 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erreicht werden, davon knapp zwei Millionen Kinder, die heute Bürgergeld beziehen. Die Reform werde dafür sorgen, dass Familien mit Unterstützungsbedarf künftig schnellere, bessere und einfachere Leistungen erhielten, erklärte Paus.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), bezweifelte, dass dies gelingen werde und forderte den Bundestag auf, das Gesetz zu verbessern. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel kritisierte, Familien hätten weiterhin mehrere Anlaufstellen. Bürgergeld-Empfänger müssten bei zusätzlichen Ausgaben für ihre Kinder, etwa eine Klassenfahrt, auch weiterhin zum Jobcenter.

Für die Kindergrundsicherung stehen im Einführungsjahr 2,4 Milliarden Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung, nach Angaben von Paus davon zunächst gut 400 Millionen für den Umbau der Verwaltung. Anfangs hatte die Ministerin zwölf Milliarden Euro für ihr Projekt gefordert. Im Gesetzentwurf wird davon ausgegangen, dass die Ausgaben für die Kindergrundsicherung bis 2028 auf rund 5,2 Milliarden Euro für den Bund und gut eine Milliarde Euro für Länder und Gemeinden steigen werden.