Fall Dillinger: Wenige Hinweise auf mögliche Missbrauchs-Opfer

Fall Dillinger: Wenige Hinweise auf mögliche Missbrauchs-Opfer
Nach drei Monaten Ermittlungen liegt ein Zwischenbericht zum Fall des verstorbenen katholischen Trierer Priesters Dillinger vor, in dessen Nachlass Fotomaterial von Missbrauchstaten gefunden wurde. Bislang gibt es wenig juristisch Eindeutiges.

Trier (epd). Die mit der Untersuchung mutmaßlicher Missbrauchstaten des verstorbenen Trierer Priesters Edmund Dillinger beauftragten Juristen haben für die Aufklärung um Mithilfe gebeten. „Wir sind auf die freiwillige Mithilfe angewiesen“, sagte der frühere Koblenzer Staatsanwalt Jürgen Brauer am Mittwoch in Trier bei der Vorstellung eines Zwischenberichts, den er zusammen mit seinem Kollegen Ingo Hromada verfasst hat.

Die Juristen untersuchen mögliche Missbrauchstaten des katholischen Priesters, der im vergangenen Jahr verstorben war und in dessen Nachlass sich etliche fotografische Darstellungen von Missbrauchshandlungen an mutmaßlich Minderjährigen befanden. Auftraggeber der Studie ist die Stiftung zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier. Bislang liegen den Ermittlungsergebnissen zufolge nur wenige konkrete Hinweise auf strafrechtlich relevantes, übergriffiges Verhalten vor.

Dillinger soll über Jahrzehnte hinweg Missbrauchstaten und sexuelle Übergriffe dokumentiert haben. Nach dessen Tod im Alter von 87 Jahren hatte sein Neffe Fotos und Filme gefunden und sich an den Trierer Bischof Stephan Ackermann und die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums gewandt. Dabei hatte es zunächst Uneinigkeit über den korrekten Umgang mit dem Material und der Zuständigkeit gegeben.

Auch die Staatsanwaltschaften Saarbrücken und Mainz hatten sich mit dem Fall beschäftigt. Im Saarland hatten Polizeibeamte sichergestellte Dokumente nach Abschluss der Ermittlungen vernichtet.

Kernstück der Aufarbeitung seien Interviews mit Betroffenen, Zeitzeugen und Kollegen, erläuterten die Juristen. Mittlerweile hätten sie 26 solcher Gespräche geführt. Drei Befragte hätten persönlich unangemessene Verhaltensweisen erlebt, andere Zeitzeugen hätten sexuell motivierte Übergriffe auf andere beobachtet oder von diesen erfahren. Beobachtungen von übergriffigem Verhalten reichten von seiner ersten Tätigkeit als Kaplan im Jahr 1961 bis zum Jahr 2018. Nach dem bisherigen Kenntnisstand gebe es im Bistum Trier und deutschlandweit sicherlich Fälle, die schlimmer seien. „Was noch kommt, das wissen wir nicht“, betonte Brauer.

Die beiden Beauftragten Brauer und Hromada haben auch die 4.385 von der Staatsanwaltschaft Mainz überprüften Fotos gesichtet. „Es waren überwiegend Urlaubsbilder, die eine Zeitreise durch das Leben des Herrn Dillinger wiedergaben“, sagte Brauer. Es seien viele Jugendliche dabei gewesen, und es sei offensichtlich, dass Dillinger immer die Nähe zu ihnen gesucht habe. Die Mainzer Staatsanwaltschaft hatte bei den sichergestellten Bildern zehn als jugendpornografische Schriften bewertet und weitere zwölf im Grenzbereich verortet.

Der frühere Koblenzer Generalstaatsanwalt Brauer bezeichnete die Terminplaner von Dillinger als einen Fundus an Informationen, weil er vieles akribisch notiert habe. Dank der Staatsanwaltschaft Mainz hätten sie solche Kalender von 2013 und 2016 einsehen können. Die Terminplaner, die in Saarbrücken von den Ermittlungsbehörden verbrannt worden waren, hätten „ein ähnlicher Quell“ sein können.

Dillinger war unter anderem auch als Lehrer tätig, als Seelsorger für den Cartellverband katholischer deutscher Studentenverbindungen und als Vorsitzender des von ihm gegründeten Hilfsvereins CV-Afrika-Hilfe.