Kraftwerk gegen Pelhahm: EuGH soll urheberrechtlichen Begriff klären

Kraftwerk gegen Pelhahm: EuGH soll urheberrechtlichen Begriff klären

Karlsruhe (epd). Im über 20 Jahre dauernden Urheberrechtsstreit zwischen dem Musik-Produzenten Moses Pelham und Mitgliedern der Elektropop-Gruppe Kraftwerk hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Verfahren erneut ausgesetzt. Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs habe entschieden, dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen zur Klärung des urheberrechtlichen Begriffs des Pastiches, also der Nachahmung des Stils eines anderen Künstlers, vorzulegen, teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Im konkreten Fall ging es um eine nur zweisekündige Rhythmussequenz des Kraftwerk-Stücks „Metall auf Metall“. Die Produzenten der Hip-Hop-Musikerin Sabrina Setlur, Moses Pelham und Martin Haas, hatten die Kraftwerk-Sequenz herauskopiert und dem 1997 veröffentlichten Setlur-Stück „Nur mir“ unterlegt. Kraftwerk-Gründer Ralf Hütter sah damit sein Urheberrecht verletzt und klagte. Es folgte eine über 20 Jahre dauernde Serie von Prozessen - vom Land- und Oberlandesgericht Hamburg über den BGH bis hin zum Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Laut Mitteilung will der BGH vom Gerichtshof der Europäischen Union nun Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft klären lassen.