Berlin (epd). Nach monatelangen Kontroversen hat der Bundestag das Heizungsgesetz verabschiedet. Bei der namentlichen Abstimmung votierten am Freitag in Berlin 399 Abgeordnete dafür und 275 dagegen. Es gab fünf Enthaltungen. Das Gebäudeenergiegesetz regelt den Ausstieg aus Gas und Öl beim Heizen. Demnach dürfen neue Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Energien betrieben werden, spätestens ab 2028 im Regelfall nicht mehr eingebaut werden.
Über die Novelle war in der Ampel-Koalition lange gestritten worden. Die ursprüngliche Fassung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) enthielt strengere Regeln, die der FDP zu weit gingen. Nachdem schließlich ein Kompromiss erreicht war, scheiterte eine rasche Verabschiedung vor der Sommerpause am Bundesverfassungsgericht: Ein CDU-Politiker hatte sich an Karlsruhe gewandt, weil er sein Recht als Abgeordneter verletzt sah, über den Gesetzentwurf mit gebotener Sorgfalt zu beraten.
Ziel des Gesetzes ist es, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren, da andernfalls Deutschland seine Klimaziele nicht erreicht. Bis 2045 soll die Energiewende erfolgt sein.