Zentralrat erkennt Wahlen in Berliner Gemeinde nicht an

Zentralrat erkennt Wahlen in Berliner Gemeinde nicht an

Berlin (epd). Der Streit zwischen dem Zentralrat der Juden in Deutschland und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin um die Rechtmäßigkeit von Wahlen geht weiter. Der Zentralrat erklärte am Sonntagabend in Berlin, er erkenne die Wahl des neuen Gemeindeparlaments in der Jüdischen Gemeinde nicht an. Entgegen einer Unterlassungsverpflichtung durch das unabhängige Gericht beim Zentralrat, habe die Gemeinde die Wahl zur 20. Repräsentantenversammlung am Sonntag abgehalten. „Laut Gerichtsentscheidung wird das Präsidium des Zentralrats entsprechend einer Empfehlung durch das Gericht entscheiden, wie damit weiter umzugehen ist“, heißt es in der auf der Webseite des Zentralrates veröffentlichten Erklärung.

Trotz des Gerichtsbeschlusses hatte die Gemeinde am Sonntag die Wahlen abgehalten. Laut dem vorläufigen amtlichen Endergebnis hat das Wahlbündnis um den amtierenden Gemeindevorsitzenden Gideon Joffe klar gewonnen. Das oppositionelle Wahlbündnis Tikkun spricht von einem illegalen Vorgang. Man werde die Wahl anfechten.

Auslöser des Streits ist eine neue Wahlordnung der Gemeinde. Demnach gilt für Kandidaten eine Altersgrenze von 70 Jahren. Überdies dürfen sie keinen anderen jüdischen Organisationen wie beispielsweise dem Zentralrat der Juden oder dem Sportclub Makkabi angehören. Zudem soll es nur noch eine Briefwahl geben.

Nach Klagen dagegen hatte das Gericht des Zentralrats in einem Eilverfahren die Durchführung der Wahlen nach der neuen Ordnung untersagt. Die Gemeinde erklärte daraufhin, sie erkenne den Gerichtsbeschluss wegen fehlender Zuständigkeit nicht an.