UN beschließen neue Umwelt-Leitlinien zum Schutz der Kinder

UN beschließen neue Umwelt-Leitlinien zum Schutz der Kinder

Genf (epd). Die Vereinten Nationen haben neue Umwelt-Leitlinien für die 196 Staaten der Kinderrechtskonvention beschlossen. Die Leitlinien legten ein verbindliches Vorgehen fest, um das Kinderrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt umzusetzen, teilte das Hilfswerk Unicef am Montag in Genf mit.

„Die Klimakrise ist eine Kinderrechtskrise“, sagte Paloma Escudero, Unicef-Sonderberaterin für Kinderrechte und Klimapolitik. Jede Regierung habe die Pflicht, die Rechte jedes Kindes zu schützen. Sie erinnerte an die Jungen und Mädchen, die in Ländern lebten, die am wenigsten zum Klimawandel beigetragen hätten, aber Überschwemmungen, Dürren, Stürmen und Hitzewellen ausgesetzt seien.

Die Leitlinien sind im „Allgemeinen Kommentar Nr. 26“ des Kinderrechtsausschusses zu finden. Die Staaten erhalten darin Vorgaben, wie sie ihren Verpflichtungen aus dem Pariser Klima-Abkommen von 2015 nachkommen können. Zu den Maßnahmen zählen der Ausstieg aus Kohle, Erdöl und Erdgas sowie die Umstellung auf erneuerbare Energien. Auch die Verbesserung der Luftqualität und Zugang zu sauberem Wasser sowie die Transformation der industriellen Landwirtschaft und Fischerei in eine nachhaltige Nahrungsmittelproduktion werden genannt.

Zudem soll die Artenvielfalt geschützt werden. Bei allen umweltbezogenen Gesetzen, Projekten, Verordnungen und Haushaltsbeschlüssen ist die Verträglichkeit mit den Kinderrechten zu prüfen. Die Staaten müssen dem UN-Ausschuss in regelmäßigen Abständen über ihre Fortschritte berichten.

Die Kinderrechtskonvention stammt aus dem Jahr 1989. Sie beinhaltet universelle Kinderrechte wie das Recht auf Leben und auf Gesundheit.