Köln (epd). Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Britta Haßelmann, hält bei der geplanten Kindergrundsicherung nicht nur eine Vereinfachung und Bündelung der Leistungen, sondern auch deren Erhöhung für geboten. Mit Blick auf das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum gebe es erheblichen Nachholbedarf bei den materiellen Leistungen für Kinder und deren Familien, sagt Haßelmann am Freitag im Deutschlandfunk. Sie berief sich auf den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP von 2021, wonach das soziokulturelle Existenzminimum bei der Einführung der Kindergrundsicherung neu zu definieren sei.
Das soziokulturelle Existenzminimum leitet sich aus dem Gebot der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip im Grundgesetz ab. Es soll ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ermöglichen.
Angesichts der laufenden Gespräche über die Kindergrundsicherung in der Bundesregierung wollte Haßelmann im Deutschlandfunk keine Summe nennen, die dafür zur Verfügung gestellt werden sollte. Indes äußerte sie sich zuversichtlich, dass nach langem Streit in den nächsten Tagen ein Kompromiss gefunden wird. Die Kindergrundsicherung werde kommen, „das glaube ich ganz sicher“, sagte sie.
In der Kindergrundsicherung sollen Familienleistungen zusammengefasst, vereinfacht und automatisch ausgezahlt werden. Sie gilt als das wichtigste sozialpolitische Vorhaben der Ampel-Koalition. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) streiten seit Monaten, wie viel Geld für die Kindergrundsicherung jährlich zur Verfügung stehen soll. Paus hat ihre Forderungen inzwischen auf bis zu sieben Milliarden Euro jährlich reduziert, Lindner will die Ausgaben bei zwei Milliarden Euro deckeln.