Berlin (epd). Der Bundesverband Trans kritisiert die lange Frist bis zum Inkrafttreten des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes. Das Gesetzgebungsverfahren verlaufe bislang sehr schleppend, sagte Kalle Hümpfner vom Bundesverband dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Donnerstag). „Dass nun im Gesetzesentwurf von November 2024 für das Inkrafttreten des Gesetzes die Rede ist, ist aus unserer Perspektive nicht hinnehmbar“, erklärte Hümpfner.
Trans, nicht-binäre und auch intergeschlechtliche Personen warteten seit Jahren auf eine niedrigschwellige Änderungsmöglichkeit für den Geschlechtseintrag, betonte Hümpfner. Das Selbstbestimmungsgesetz müsse so schnell wie möglich inkraft treten, sobald es im Bundestag verabschiedet wurde, forderte der Verband.
Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) gebilligt. Trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht binären Menschen wird es damit erleichtert, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern zu lassen. Künftig reicht eine entsprechende Erklärung beim Standesamt, ob der Geschlechtseintrag „männlich“, „weiblich“ oder „divers“ lauten soll.