Gesetzentwurf zu zügigerer Einbürgerung und Mehrstaatigkeit gebilligt
Berlin (epd). Die Mehrstaatigkeit soll künftig in Deutschland erlaubt sein. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf auf den Weg, der den sogenannten Doppelpass zulässt. Bisher gilt der Grundsatz, Mehrstaatigkeit zu vermeiden. Vor einer Einbürgerung muss die ursprüngliche Staatsbürgerschaft also im Regelfall aufgegeben werden. Es gibt aber sehr viele Ausnahmen.
Ferner soll die Einbürgerung vereinfacht werden. Unter anderem ist vorgesehen, die Wartezeit von bislang acht Jahren auf fünf zu verkürzen. Über das Regelwerk müssen noch Bundestag und Bundesrat beraten.