Berlin (epd). Das Berliner Kammergericht hat ein Urteil gegen eine Klimaaktivistin nach einer Straßenblockade wegen Fehlern aufgehoben. Die Entscheidung des Amtsgerichtes Tiergarten vom 12. Januar biete „keine tragfähige Grundlage für eine Überprüfung der Beweisführung“, teilte das Kammergericht am Montag in Berlin mit. Dabei stellte der dritte Strafsenat des Kammergerichts in seiner Entscheidung vom 16. August fest, dass trotz Aufhebung des Urteils weiterhin grundsätzlich eine Strafbarkeit von Straßenblockaden durch Klimaaktivisten möglich sei. (Az.: 3 ORs 46/23)
Konkret vermissten die Richter in dem aufgehobenen Urteil eine „ausreichend dargelegte Einzelfallprüfung“ der für eine strafbare Nötigung erforderlichen Verwerflichkeit des Handelns. Zudem habe es mit Blick auf den möglichen Widerstand gegen Polizisten an der erforderlichen Beweiswürdigung gefehlt, dass die Angeklagte - so das Amtsgericht - „sich zur Erschwerung der polizeilichen Maßnahmen an der Fahrbahn festgeklebt“ habe.
Das Amtsgericht hatte die 22 Jahre alte Angeklagte wegen Nötigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach der Aufhebung des Urteils durch das Kammergericht muss sich nun eine andere Abteilung des Amtsgerichts erneut mit dem Fall befassen.