Hannover (epd). Die Staatsanwaltschaft Hannover hat ihr Prüfverfahren zur Aufnahme von Ermittlungen gegen den iranischen Richter Hossein Ali Naeiri eingestellt, der sich angeblich in der niedersächsischen Landeshauptstadt aufhält. Der Prüfung lag eine am 7. Juli beim Generalbundesanwalt eingegangene Strafanzeige des ehemaligen Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck zugrunde, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Die Behörde selbst sei erst seit dem 18. Juli damit befasst gewesen.
In der Anzeige wurde auf den angeblichen Aufenthalt des umstrittenen Scharia-Richters in Hannover zwecks medizinischer Behandlung im International Neuroscience Institut (INI) hingewiesen. Die Staatsanwaltschaft Hannover habe daraufhin umfangreiche Ermittlungen zu dem möglichen Aufenthalt in Hannover veranlasst. Im Ergebnis hätten die Ermittlungen aber keine zureichenden Anhaltspunkte ergeben, dass sich Hossein Ali Naeiri dort aufhalte oder aufgehalten habe.
Die Auswertung von Flugdaten, Vor-Ort-Recherchen sowie Nachfragen beim Auswärtigen Amt und beim Landeskriminalamt Niedersachsen seien alle ohne Erfolg geblieben. Die Behörde habe daher von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen und das Prüfverfahren mit Verfügung vom 16. August eingestellt.