Hannover (epd). Der Deutsche Richterbund (DRB) hat den Cannabis-Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums scharf kritisiert. Der Entwurf sei nicht geeignet, um die von Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) ausgerufenen Ziele zu erreichen, sagte Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND, Samstag). Die Justiz würde durch das Gesetz zusätzlich belastet. „Das sehr kleinteilige Gesetz würde zu einem hohen behördlichen Kontrollaufwand, zu zahlreichen neuen Streitfragen und zu vielen Verfahren vor den Gerichten führen.“
Einige der geplanten Strafvorschriften seien mit erheblichen Nachweisschwierigkeiten und großem Ermittlungsaufwand für die Staatsanwaltschaften verbunden, erläuterte Rebehn. „Auch verwaltungsgerichtliche Verfahren oder nachbarschaftliche Streitigkeiten rund um den Cannabis-Anbau dürften sich häufen.“ Zudem sei kaum zu erwarten, dass der Schwarzmarkt durch die Ampel-Pläne zurückgedrängt werde.
Den Plänen zufolge sollen der Besitz von 25 Gramm Cannabis und der Anbau von drei Hanfpflanzen für den privaten Gebrauch künftig legal sein. Clubs oder Vereinen soll es zudem erlaubt werden, Cannabis für ihre Mitglieder zu produzieren. Nach Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Lauterbach will das Bundeskabinett in der kommenden Woche über die Gesetzespläne beraten.
Alle neuen Regeln sollen nur für Erwachsene ab 18 Jahren gelten. Einen bundesweiten Verkauf in lizenzierten Geschäften, wie im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien vereinbart, wird es zunächst nicht geben.