Karlsruhe (epd). Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine 42-jährige Altenpflegerin wegen des Mordes an einer 100-jährigen Frau zu Recht zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Revision gegen das Urteil sei „offensichtlich unbegründet“ entschied der Bundesgerichtshof in einem am Freitag bekanntgegebenen Beschluss (AZ: 5/22 Ks 3490 Js 203341/21 (19/21).
Das Landgericht hatte es nach einem monatelangen Indizienprozess als erwiesen angesehen, dass die 42-jährige deutsche Pflegerin die 100 Jahre alte Seniorin in ihrem Bett in der Wohnung in Frankfurt-Sachsenhausen mit einem Kissen erstickt hatte. Die Angeklagte habe damit einen vorangegangenen Hausfriedensbruch und einen Diebstahl vertuschen wollen. Zuvor habe die frühere Pflegerin heimlich den Wohnungsschlüssel der alten Frau gestohlen, um in deren Wohnung eindringen zu können. Mit der Entscheidung des BGH ist das Urteil zu lebenslanger Haft rechtskräftig.