Münster, Köln (epd). Die AfD will per Eilverfahren am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) erreichen, dass es vom Bundesamt für Verfassungsschutz nicht weiter als rechtsextremer „Verdachtsfall“ behandelt werden darf. Das sagte eine Sprecherin des OVG am Donnerstag in Münster dem Evangelischen Pressedienst (epd) und bestätigte damit einen Bericht von „Spiegel Online“. Der Erlass auf eine einstweilige Anordnung wurde von der AfD im Juli gestellt. Bis wann das OVG in dem Eilverfahren entscheidet, kann nach Angaben der Sprecherin derzeit nicht gesagt werden.
Es ist bereits das zweite Verfahren in der Sache, das die AfD in der Auseinandersetzung mit dem in Köln ansässigen Bundesamt beim OVG anstrengt. Aktuell ist beim Oberverwaltungsgericht ein Berufungsverfahren anhängig, mit dem sich die AfD gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom März 2022 wendet. Demnach darf das in Köln ansässige Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD als rechtsextremen „Verdachtsfall“ einstufen und beobachten. Das Bundesamt dürfe die Einstufung als Verdachtsfall auch öffentlich mitteilen, um eine politische Auseinandersetzung zu ermöglichen, erklärten die Kölner Richter damals.
Da aktuell unklar ist, wann die Richter des OVG im Hauptsacheverfahren entscheiden, hat die AfD nun Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Bis Ende September läuft nach Angaben der Gerichtssprecherin noch eine letzte Frist für Stellungnahmen im Hauptsacheverfahren. Ein Termin für eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts könne noch nicht genannt werden.