Buschmann: Vorschlag für Verantwortungsgemeinschaft noch dieses Jahr

Buschmann: Vorschlag für Verantwortungsgemeinschaft noch dieses Jahr
Bundesjustizminister Buschmann will Menschen, die zusammenleben und Verantwortung für einander übernehmen, mehr Rechte geben. Sie sollen künftig einfach an medizinische Auskünfte kommen. Mit der Ehe soll das Vorhaben aber nicht gleichgesetzt werden.

Berlin (epd). Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will bald nach der parlamentarischen Sommerpause Vorschläge für die von der Ampel-Koalition geplante Verantwortungsgemeinschaft vorlegen. „Die Verantwortungsgemeinschaft soll Menschen rechtliche Sicherheit geben, die dauerhaft im Alltag Verantwortung füreinander übernehmen, aber keine Liebesbeziehung haben“, sagte er den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Donnerstag). Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) will die konkrete Vorlage des Gesetzentwurfes abwarten, begrüßte aber Regelungen für Menschen, die auch außerhalb von verwandtschaftlichen oder partnerschaftlichen Beziehungen verantwortlich füreinander sorgen.

Buschmann nannte als Beispiele Senioren, die ihre Lebenspartner verloren haben und sich mit Freunden in der gleichen Lebenssituation zusammentun, sowie junge Menschen, die in Wohnprojekten zusammenleben. „Wir wollen Menschen die Möglichkeit geben, diese Beziehungen auf eine planbare und verlässliche Grundlage zu stellen“, sagte Buschmann. Auskünfte von Medizinern bei Erkrankungen oder Rechte zum Bezug einer gemeinsamen Mietwohnung seien bislang auf die klassischen Familienbeziehungen zugeschnitten.

„Das Recht behandelt Menschen in diesen Konstellationen bislang wie Fremde. Das muss sich ändern, wenn die Beteiligten sich das wünschen“, sagte Buschmann. Schon im nächsten Jahr wolle er den Gesetzentwurf ins Parlament bringen.

Die Sprecherin des Sachbereichs „Familie, Generationen, Geschlechtergerechtigkeit“ beim ZdK, Lucia Lagoda, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), solche Verantwortungsübernahmen seien aktuell zum Beispiel durch Vorsorgevollmachten möglich. Allerdings beträfen sie die besondere Situation, nicht mehr allein entscheiden zu können. Es sei daher wichtig, Regelungen zu schaffen, die es ermöglichen, dauerhaft auch außerhalb von verwandtschaftlichen oder partnerschaftlichen Beziehungen einander beizustehen. Ob die geplante Verantwortungsgemeinschaft das geeignete Mittel dafür sei, werde aber erst nach der Vorlage des Gesetzesentwurfs besser zu beurteilen sein.

„Die Ehe, wie wir sie heute kennen, hat eine lange Tradition und ist immer noch die beliebteste Form des Zusammenlebens“, betonte Lagoda. Aber es gebe daneben auch andere Lebensgemeinschaften, die füreinander Verantwortung übernehmen wollen. Buschmann betonte, es werde keinen Missbrauch der neuen Lebensform geben, da die Verantwortungsgemeinschaft keine steuerlichen Anreize gewähre. „Wir wollen das Recht auf die Höhe der Zeit bringen, damit es den Menschen den Alltag leichter macht“, sagte der FDP-Politiker.