Berlin (epd). Deutsche Strafverfolgungsbehörden ermitteln einem Bericht zufolge in 142 Fällen gegen Autofahrer oder Passanten wegen Angriffen auf Demonstranten der „Letzten Generation“. In den meisten Fällen gehe es um Körperverletzung, weitere Tatvorwürfe seien Nötigung und Beleidigung, wie eine Recherche des Senders rbb24 bei den Ermittlungsbehörden aller Städte ergab, in denen Blockaden der „Letzten Generation“ stattgefunden haben. 47 Ermittlungsbehörden haben demnach geantwortet.
Von den 142 Ermittlungsverfahren wurden dem Bericht zufolge allein 99 von der Berliner Polizei eingeleitet. 70 Verfahren seien noch nicht abgeschlossen, in zwei Fällen seien Strafbefehle beantragt worden. Nach Auskunft der Pressestelle der Berliner Staatsanwaltschaft wird laut Bericht in allen Fällen geprüft, ob die gewalttätigen Übergriffe auch als Notwehr eingestuft werden können. Damit wären sie nicht strafbar. Doch das sei bisher in keinem einzigen Fall zutreffend.
Da die Teilnehmer der Blockaden der „Letzten Generation“ selbst nur selten Anzeige erstatteten, gingen Sicherheitsexperten davon aus, dass die Zahl der Übergriffe weitaus höher liege. Die Strafverfolgungsbehörden müssten dennoch ermitteln, wenn sie Kenntnis von Übergriffen erlangen.