Berlin (epd). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die Entlassung eines Berliner Polizisten wegen dessen Zustimmung zu rechten Internetbeiträgen bestätigt. Die Entscheidung der Berliner Polizei, den 21-jährigen Kriminalkommissaranwärter aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf zu entlassen, sei rechtmäßig, entschied das Gericht am Donnerstag (OVG 4 S 11/23). Ein Antrag des Polizeibeamten auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes sei abgelehnt worden.
Demnach hatte der Polizist zahlreiche Internetbeiträge der „Neuen Rechten“ verfolgt und mehrere von ihnen „gelikt“. In den Posts ging es um Schmähungen von Muslimen, die Gleichsetzung von Corona-Schutzmaßnahmen mit der Verfolgung von Juden im Nationalsozialismus und die Verächtlichmachung von Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland. Die Berliner Polizei hatte den Beamten deshalb entlassen.
In der Urteilsbegründung des vierten Senats heißt es, allen Landesbeamten sei ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzuverlangen. Es sei unverzichtbar, dass die Beamten den Staat und die geltende verfassungsrechtliche Ordnung bejahten und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzierten, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angriffen, bekämpften und diffamierten.
Bestünden begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten auf Widerruf, müsse die Dienstbehörde ihn entlassen, hieß es. Es sei nicht notwendig, „dass eine verfassungsfeindliche Einstellung erwiesen sei“. Der OVG-Beschluss ist den Angaben zufolge unanfechtbar.