Berlin (epd). Nach einer Entscheidung des Gerichtes beim Zentralrat der Juden zur neuen Wahlordnung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin spricht der Vorstand von einem „massiven Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht“ jüdischer Gemeinden. Die Berliner Gemeinde werde sich „diesem offensichtlichen Rechtsbruch nicht beugen und für die Souveränität der Gemeinden kämpfen“, heißt es in einer am Montag im Internet veröffentlichten Erklärung. Der Beschluss des Gerichtes sei wegen fehlender Zuständigkeit „offensichtlich unzulässig und zudem auch inhaltlich völlig unbegründet“.
Das Gericht beim Zentralrat der Juden hatte in einem Eilverfahren die Durchführung der für den 3. September geplanten Repräsentantenwahlen in der Gemeinde vorläufig untersagt. In dem Beschluss, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, wird die Gemeinde zugleich verpflichtet, die Wahlen bis zum 5. Dezember dieses Jahres nach der alten Wahlordnung durchzuführen.
Der Gemeindevorstand erwiderte, „wir erkennen ausschließlich die Entscheidungen des satzungsrechtlich hierzu befugten, kompetenten Berliner Schiedsausschusses als legitim an“. Die Wahl werde demnach „ordnungsgemäß fortgesetzt“.
Gegen die neue Wahlordnung hatte unter anderem die frühere Gemeindevorsitzende Lala Süsskind geklagt. Die 77-Jährige will für das Gemeindeparlament, die Repräsentantenversammlung, kandidieren. Laut neuer Wahlordnung gilt für Kandidaten aber eine Altersgrenze von 70 Jahren. Überdies dürfen sie keinen anderen jüdischen Organisationen wie dem Zentralrat oder dem Sportclub Makkabi angehören. Zudem soll es nur noch eine Briefwahl geben.