Düsseldorf (epd). Die durch Tarifverträge festgelegten Ausbildungsvergütungen schwanken laut einer Auswertung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung je nach Branche und Region weiterhin stark. Dabei reicht die Spannbreite von der gesetzlichen Mindestvergütung von monatlich 620 Euro im ersten Lehrjahr zum Beispiel im Friseurhandwerk bis zu 1.580 Euro im vierten Lehrjahr des westdeutschen Bauhauptgewerbes, wie die Stiftung am Montag in Düsseldorf mitteilte.
In einigen Branchen seien die tariflichen Ausbildungsvergütungen in jüngster Zeit „überdurchschnittlich stark“ angehoben worden, erklärte der Tarifexperte des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Stiftung, Thorsten Schulten. Die Ergebnisse fußen den Angaben zufolge auf einer WSI-Auswertung von 20 ausgewählten Tarifbranchen.
Im ersten Ausbildungsjahr werden demnach die höchsten Ausbildungsvergütungen aktuell für Pflegeberufe im Öffentlichen Dienst gezahlt. Die angehenden Pflegerinnen und Pfleger erhalten 1.231 Euro in öffentlichen Einrichtungen der Länder beziehungsweise 1.191 Euro bei Bund und Gemeinden. In privaten Pflegeeinrichtungen ohne Tarifvertrag könne die Entlohnung aber auch deutlich niedriger ausfallen, hieß es.
Den größten Zuwachs bei den Vergütungen verzeichnet den Angaben zufolge das Backhandwerk, wo die Auszubildenden ab 1. August im ersten Lehrjahr 26,5 Prozent mehr erhalten. Steigerungen von 20 Prozent und mehr habe es außerdem im bayerischen Gastgewerbe, der westdeutschen Floristik und der Süßwarenindustrie in Nordrhein-Westfalen gegeben. Mit den Erhöhungen reagierten die Tarifvertragsparteien auf sinkende Ausbildungszahlen und zunehmenden Fachkräftemangel, betonte Schulten.
In lediglich sieben der 20 durch das Institut untersuchten Tarifbranchen existieren laut Stiftung bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütungen, darunter das Backhandwerk, Bankgewerbe, Druckindustrie, Deutsche Bahn und Öffentlicher Dienst. In 13 Branchen bestünden nach wie vor Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland, hieß es.