Karlsruhe, Kusel (epd). Im Fall des brutalen Polizistenmordes von Kusel ist die lebenslange Haftstrafe für den Mörder jetzt rechtskräftig. Die Überprüfung des vom Landgericht Kaiserslautern verkündeten Urteils habe „keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten“ ergeben, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Freitag mit. Die Revision sei daher verworfen worden.
Ein 29 Jahre alter Polizeikommissar und eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin hatten im Januar 2022 bei einer Verkehrskontrolle in der Nähe von Ulmet im Landkreis Kusel einen Wagen mit zwei Männern gestoppt und im Inneren des Fahrzeugs zahlreiche illegal erlegte Tiere entdeckt. Um die Jagdwilderei zu vertuschen, eröffnete einer der beiden Fahrzeuginsassen unvermittelt das Feuer auf die beiden Polizeibeamten. Diese konnten noch einen Notruf absetzen, waren beim Eintreffen der Kollegen aber beide bereits tot.
Nach Erkenntnis der Ermittler waren sie in dem Feuergefecht mit dem Wilderer zunächst verletzt und dann durch Kopfschüsse getötet worden. Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die beiden Wilderer konnten am Tag nach dem Verbrechen festgenommen werden. Im November 2022 hatte das Landgericht den Hauptangeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und dabei die besondere Schwere der Tat festgestellt.
Der mitangeklagte zweite Mann wurde der Beihilfe zur Wilderei für schuldig befunden, blieb jedoch straffrei. Nach Überzeugung des rheinland-pfälzischen Gerichts hatte er selbst nicht geschossen und durch seine umfassenden Aussagen als Kronzeuge die Aufklärung des Verbrechens ermöglicht.