Weimar (epd). Der im Kreis Sonneberg in Thüringen zum Landrat gewählte AfD-Politiker Robert Sesselmann darf sein Amt ausüben. Das ergab eine Überprüfung unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, wie das Thüringer Landesverwaltungsamt am Montag in Weimar mitteilte. Es gebe derzeit keinen Grund zum Eingreifen, erklärte die Aufsichtsbehörde. Bei Sesselmann, dem ersten AfD-Landrat in Deutschland, würden „derzeit keine konkreten Umstände gesehen, die von hinreichendem Gewicht und objektiv geeignet sind, eine ernsthafte Besorgnis an dessen künftiger Erfüllung der Verfassungstreuepflicht auszulösen“.
Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Das bedeutet laut Landesverwaltungsamt, dass Mitglieder des AfD-Landesverbands Thüringen rechtsextremistische Bestrebungen verfolgen. Durch die Zugehörigkeit des neu gewählten Landrats zum AfD-Landesverband Thüringen sei im konkreten Einzelfall zu überprüfen gewesen, ob er zu dieser Gruppe der AfD-Mitglieder gehört.
Bewerberinnen und Bewerber um ein kommunales Wahlbeamtenamt müssen demnach laut Thüringer Kommunalwahlgesetz unter anderen Bedingungen auch die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllen. Sesselmann hatte bei der Stichwahl um den Landratsposten im südthüringischen Sonneberg am 25. Juni 52,8 Prozent der Stimmen erhalten. Er setzte sich damit gegen Jürgen Köpper von der CDU durch.