Berlin (epd). Laut SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert kann das geplante Heizungsgesetz wie geplant 2024 in Kraft treten. Trotz der Verschiebung der Abstimmung durch das Bundesverfassungsgericht bestehe „absolute Klarheit“, sagte Kühnert der „Welt“ (online: Sonntag, Print: Montag): „Die Koalition wird das Gesetz im September ohne weitere Änderungen beschließen. Es ist fertig.“
Die Karlsruher Richter hatten am Mittwoch die ursprünglich für vergangenen Freitag im Bundestag geplante Entscheidung über das Gesetz per einstweiliger Anordnung gestoppt. Sie folgten einem Eilantrag des Berliner CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann, der wegen der Eile im Gesetzgebungsverfahren seine Rechte als Abgeordneter verletzt sah. Fachpolitiker und Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und FDP hatten wochenlang hinter verschlossenen Türen über den Gesetzentwurf verhandelt.
Kühnert erläuterte: „Es bleibt bei der vereinbarten Technologieoffenheit, bei den vereinbarten hohen Förderungen für Eigentümer sowie beim 50-Cent-Deckel für Mieter. Und die Regelungen greifen immer dann, wenn eine Kommune ihre Wärmeplanung abgeschlossen hat. Bis 2028 wird das überall der Fall sein.“ Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes soll dafür sorgen, dass im Gebäudesektor die Treibhausgasemissionen sinken, damit Deutschland seine Klimaziele erfüllt.
Unterdessen rief Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch dazu auf, die vom höchsten deutschen Gericht erzwungene Atempause beim Heizungsgesetz für weitere Nachbesserungen zu nutzen. „Mehr Zeit gibt nur dann Sinn, wenn es ein solides Verfahren gibt. Selbstverständlich müssen auch Verbesserungen aus Regierungs- wie Oppositionsfraktionen möglich sein“, sagte Bartsch den Zeitungen der Funke Mediengruppe (online: Sonntag, Print: Montag). Er forderte eine sozial gerechte Gestaltung der Förderung. „Multimillionäre dürfen nicht genauso gefördert werden wie Familien mit niedrigen Einkommen“, sagte der Oppositionspolitiker.