Einwanderung von Fachkräften: Reform nimmt letzte Hürde im Bundesrat

Einwanderung von Fachkräften: Reform nimmt letzte Hürde im Bundesrat
Deutschland öffnet die Türen für mehr Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern. Gesetzliche Regeln und Vorschriften werden entschlackt, um mehr Arbeitskräfte für alle Branchen zu gewinnen. Nun kommt es auf die Praxis an.

Berlin (epd). Deutschland ändert seine Regeln, um mehr internationale Fachkräfte zu gewinnen. Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin grünes Licht gegeben für das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Ampel-Koalition, das der Bundestag im Juni verabschiedet hatte. Es ermöglicht Interessierten aus Nicht-EU-Ländern erstmals die Einwanderung nach einem Punktesystem, bei dem unter anderem Alter, Sprachkenntnisse und Berufserfahrung eine Rolle spielen.

Bund und Länder erhoffen sich dem Gesetz zufolge eine Zuwanderung von rund 130.000 Fachkräften pro Jahr. Die neuen Regeln zielen vor allem darauf, bürokratische Hürden abzubauen, qualifizierten Ausländerinnen und Ausländern die Arbeitssuche in Deutschland zu ermöglichen und das Bleiben zu erleichtern. So sollen Fachkräfte etwa künftig auch ihre Eltern oder Schwiegereltern nach Deutschland kommen lassen können.

Interessentinnen und Interessenten wird es künftig ermöglicht, den Berufsabschluss aus ihrem Heimatland in Deutschland anerkennen zu lassen, wenn sie bereits hier arbeiten. Sie können sich hier weiterqualifizieren und sollen dabei von ihren Arbeitgebern unterstützt werden. Bisher ist die Anerkennung des Berufsabschlusses durch die deutschen Stellen einer der Flaschenhälse in den komplizierten und langwierigen Verfahren vor der Einreise. Ein anderer sind die schleppenden Visaverfahren in den deutschen Botschaften.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte dazu im Bundesrat, das beste Gesetz helfe nicht, wenn es nicht gelinge, die Bürokratie zu vermindern sowie die Visaverfahren und Anerkennung der Berufsabschlüsse zu beschleunigen. Deutschland brauche bis 2035 sieben Millionen Arbeits- und Fachkräfte. Deshalb müssten Einwanderung und die Mobilisierung zusätzlicher Arbeitskräfte im Inland Hand in Hand gehen.

Mit dem Fachkräftegesetz werden auch die Mindestgehaltsschwellen für Akademiker gesenkt, um zusätzlich Berufsanfängerinnen und -anfänger anzulocken. Asylbewerber, die zum Stichtag 29. März 2023 im Asylverfahren waren und bereits eine Arbeitsstelle haben, erhalten die Möglichkeit zum sogenannten „Spurwechsel“: Sie können das Asylverfahren abbrechen und einen Aufenthaltstitel als Fachkraft beantragen. Für alle künftigen Asylbewerberinnen und Asylbewerber gilt das nicht.

Die Bundesländer stimmten auch der Novelle der Beschäftigungsverordnung zu, von der die Umsetzung etlicher der neuen Regeln abhängt. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind dort aktuell 32.000 freie Stellen gemeldet, für die Arbeitgeber auch Bewerberinnen und Bewerber aus Drittstaaten einstellen würden. Heil und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) appellierten an die Unternehmen in Deutschland, stärker dazu beizutragen, internationale Fachkräfte für Deutschland zu interessieren.

Bayern scheiterte mit dem Antrag, das Gesetz nicht passieren zu lassen, sondern den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Die bayerische Regierung lehnt das Gesetz in allen wesentlichen Teilen ab. Die Union hatte ihm im Bundestag ebenfalls nicht zugestimmt.

Der Bundesrat ließ außerdem das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung der Bundesregierung passieren. Es soll dafür sorgen, dass Beschäftigte im Inland sich für neue Anforderungen am Arbeitsmarkt qualifizieren können und dabei auch finanziell stärker unterstützt werden. Jugendliche erhalten eine Ausbildungsplatzgarantie.