Nach dieser Entscheidung des Papstes dürfe der des Missbrauchs verurteilte Ex-Priester keine Sakramente mehr spenden, nicht seelsorgerisch tätig sein und den priesterlichen Dienst in keiner Weise mehr ausüben. Das kirchenrechtliche Verfahren gegen Ue. sei damit abgeschlossen.
Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki begrüßte die Entscheidung aus Rom. Die Entlassung aus dem Klerikerstand sei die schärfste Strafe, die das Kirchenrecht für einen Kleriker vorsehe und im Fall Ue. "mehr als angemessen", auch wenn das Leid der Betroffenen damit nicht wiedergutgemacht werden könne.
Das Landgericht Köln hatte den ehemaligen Wuppertaler Pfarrer Ue. im Februar 2022 wegen schweren sexuellen Missbrauchs und sexueller Übergriffe gegen Kinder und Jugendliche in insgesamt 110 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt (AZ: 102 KLs 17/20). Zudem musste er an drei Opfer Schmerzensgeld in Höhe von 5.000, 10.000 und 35.000 Euro zahlen und die Verfahrenskosten tragen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Geistliche zwischen 1993 und 2018 an insgesamt neun Mädchen in Gummersbach, Wuppertal und Zülpich vergangen hat. Die Taten geschahen zwischen 1993 und 2018 in Wuppertal, Gummersbach und Zülpich. Weitere Sexualstraftaten gegen sechs weitere Mädchen, die bis in den Juni 1979 zurückreichten, fanden keinen Eingang in das Verfahren, da sie bereits verjährt waren.