Hannover (epd). Die christlichen Kirchen in Deutschland wünschen sich einen neuen Anlauf für die Regelung der Sterbehilfe nach dem Scheitern zweier Gesetzesvorschläge im Bundestag. „Einer gesetzlichen Regelung der Suizidassistenz bedarf es weiterhin“, sagte die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus, am Donnerstag laut Mitteilung der EKD in Hannover. Vielleicht liege in der Nicht-Entscheidung eine Chance, im nächsten Jahr einen neuen Entwurf vorzulegen, der die Bedenken gegen die beiden aktuell vorliegenden Entwürfe ausräume und die überzeugende Mehrheit erhalte, die es für ein derart sensibles Thema brauche.
Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, erklärte, ein derart wichtiges Thema, von dem potenziell alle Menschen in existenzieller Weise betroffen seien und das das Zusammenleben präge, dürfe nicht ungeregelt bleiben. Bätzing betonte, es brauche ein Schutzkonzept, das sowohl den freiverantwortlichen Suizidwunsch als auch ein „dem Leben zugewandtes Gesamtklima“ berücksichtige. Der assistierte Suizid dürfe in Deutschland nicht zur gesellschaftlichen Normalität am Lebensende werden.
Beide Kirchen sprachen sich zugleich dafür aus, die Suizidprävention, Palliativmedizin und Palliativpflege auszuweiten. Die medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Berufe müssten entsprechend gestärkt werden, damit Menschen in Notlagen und existenziellen Grenzsituationen in jeder Hinsicht bestmöglich unterstützt würden, sagte Kurschus.
Das Parlament verabschiedete am Donnerstag einen Entschließungsantrag, der sich für ein Suizidpräventionsgesetz ausspricht. Die Bundesregierung soll dafür bis Ende Juni 2024 einen Entwurf vorlegen. Konkret fordert der Antrag unter anderem einen deutschlandweiten Präventionsdienst, der rund um die Uhr für Menschen mit Suizidgedanken oder deren Angehörige online und telefonisch erreichbar ist.
Zuvor waren zwei Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidbeihilfe gescheitert. Eine Neuregelung war erforderlich geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 entschieden hatte, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben das Recht umfasst, dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Damit kippte es das Verbot zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe.