Berlin (epd). Nach dem Scheitern der beiden Vorschläge für ein Sterbehilfe-Gesetz erwägen Bundestagsabgeordnete einen neuen Versuch für eine gesetzliche Regelung der Hilfe bei der Selbsttötung noch in dieser Wahlperiode. „Es muss unbedingt bald einen neuen Anlauf geben“, sagte der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci (SPD), der einen der beiden Gesetzentwürfe initiiert hatte, die am Donnerstag vom Parlament abgelehnt wurden. Es brauche Rechtssicherheit, Klarheit und Schutz für alle Beteiligten, erklärte er.
Mit der Ablehnung des Bundestags bleibe es vorerst bei einem ungeregelten Zustand. „Das ist für niemanden eine gute Situation, weil nun weder der Zugang zu Suizidassistenz geklärt ist, noch Regeln für die sogenannten Sterbehilfevereine bestehen“, sagte Castellucci.
Der FDP-Politiker Benjamin Strasser, der zur gleichen Gruppe wie Castellucci gehörte, sprach von einer „unbefriedigenden Situation“. „Die Betroffenen sind weiterhin einem Graubereich von undurchsichtigen Sterbehilfeorganisationen ohne Schutzkonzept ausgesetzt“, sagte er. Mit etwas Abstand zur Entscheidung am Donnerstag werde die Gruppe beraten, „ob und wie wir einen neuen Anlauf in der Legislaturperiode unternehmen werden“, sagte er.
Mit dem Scheitern der Gesetzesvorschläge bleibt es dabei, dass die Hilfe bei der Selbsttötung in Deutschland grundsätzlich erlaubt ist, teilweise aber rechtliche Unsicherheiten birgt. Beide Gruppen wollten beispielsweise im Betäubungsmittelgesetz ausdrücklich festschreiben, dass die Abgabe todbringender Medikamente auch zum Zweck der Selbsttötung zulässig ist. Die Hürden für die Verschreibung der Mittel legten sie aber unterschiedlich hoch an. Die Gruppe um Castellucci und Strasser plädierte dabei für ein strengeres Verfahren, um Menschen vor übereilten Entscheidungen und Druck zu schützen.