Berlin (epd). Nach der Ablehnung eines neuen Sterbehilfe-Gesetzes hat der Bundestag die Bundesregierung zu mehr Engagement bei der Suizidprävention aufgefordert. Mit einer großen Mehrheit von 693 Stimmen verabschiedete das Parlament am Donnerstag in Berlin einen Entschließungsantrag, der sich für ein Suizidpräventionsgesetz ausspricht. Die Bundesregierung soll dafür bis Ende Juni 2024 einen Entwurf vorlegen.
Konkret fordert der Antrag unter anderem einen deutschlandweiten Präventionsdienst, der rund um die Uhr für Menschen mit Suizidgedanken oder deren Angehörige online und telefonisch erreichbar ist. Hilfen für Menschen mit Suizidgedanken und deren Angehörige seien oft nicht ausreichend verfügbar, heißt es im Antrag. Betroffene hätten zudem Angst vor Stigmatisierung. Bestehende Angebote und Forschung in diesem Bereich sollen deshalb nach dem Willen der Abgeordneten verbessert und ausgeweitet werden.
Auf den gemeinsamen Antrag hatten sich kurz vor der Abstimmung die beiden Gruppen von Abgeordneten geeinigt, die jeweils unterschiedliche Vorschläge für eine gesetzliche Regelung der Hilfe bei der Selbsttötung vorgelegt hatten. Beide Gesetzentwürfe fielen im Bundestag durch. Damit bleibt es dabei, dass organisierte Suizidassistenz zwar weiter nicht verboten wird, bestehende rechtliche Unsicherheiten aber auch erhalten bleiben. Die beiden Gruppen wollten diese Form der Sterbehilfe grundsätzlich rechtssicher ermöglichen, schlugen aber unterschiedlich hohe Hürden für eine Abgabe tödlich wirkender Mittel vor.