Berlin (epd). Nach dem Scheitern zweier Gesetzesentwürfe zur Regelung der Sterbehilfe droht laut dem Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, nun eine gesetzliche Leerstelle. „Dass eine gesetzliche Neuregelung des assistierten Suizids ausgeblieben ist und nun eine gesetzliche Leerstelle droht, ist sicher kein gutes Ergebnis“, sagte Schuster am Donnerstag.
Die ethischen Herausforderungen eines assistierten Suizids seien anscheinend nicht ausreichend genug geklärt worden. Die ausgebliebene gesetzliche Neuregelung erfordere nun eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung, bei der verstärkt auch die Religionsgemeinschaften gefordert seien und eingebunden werden müssten, erklärte Schuster. „Eine säkulare Gesellschaft kann sich natürlich ihre Regeln ohne eine Einbindung religiöser Gruppen geben. Gerade in solch ethischen Fragen ist diese Einbindung aber geboten und scheint notwendiger denn je.“
Am Donnerstagvormittag waren im Bundestag zwei Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidbeihilfe gescheitert. Eine Neuregelung war erforderlich geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung vor drei Jahren gekippt hatte. Weder der Vorschlag der Gruppe um den Bundestagsabgeordneten Lars Castellucci (SPD), noch der der Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) erhielt in zweiter Lesung die erforderliche Mehrheit.
Schuster erklärte, er lehne einen assistierten Suizid bei Ausschöpfung palliativer Maßnahmen nicht kategorisch ab, doch der Gedanke daran falle ihm schwer. „Es braucht hohe Hürden und ein Werbeverbot“, forderte er. Ein gewerbsmäßiger assistierter Suizid habe verheerende Folgen für die Gesellschaft. „Ich befürchte, viele sind sich der psychischen Auswirkungen auf alte und kranke Menschen nicht bewusst“, sagte er.