Sachverständige: Heizungsgesetz ist auf dem richtigen Weg

Sachverständige: Heizungsgesetz ist auf dem richtigen Weg

Berlin (epd). Der Heizungs-Kompromiss der Ampel-Koalition ist bei Sachverständigen auf Zustimmung gestoßen. Fast einhellig begrüßten die Expertinnen und Experten am Mittwoch in der ersten Bundestagsanhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie, dass dem Heizungsaustausch die kommunale Wärmeplanung vorangehen soll. Im Ergebnis verschiebt sich damit der Heizungsumbau zunächst um mehrere Jahre. Außerdem sollen fast alle Heizmöglichkeiten zugelassen werden, wenn sie die Vorgabe von 65 Prozent erneuerbaren Energien erfüllen, etwa auch Holzheizungen.

Darauf hatten sich SPD, Grüne und FDP nach langem Streit in der vorigen Woche verständigt und ihre Vereinbarungen in einem Papier festgehalten. Einen entsprechend überarbeiteten Gesetzentwurf gibt es allerdings noch nicht. Die von den Bundestagsfraktionen eingeladenen Sachverständigen bemängelten, dass ihnen keine aktuellen Details zu dem Gesetz vorlagen.

Der Mieterbund und der Verbraucherzentrale Bundesverband lehnten eine weitere Modernisierungsumlage für Mieterinnen und Mieter ab, wie sie das Papier von SPD, Grünen und FDP zum Heizungs-Kompromiss vorsieht. Damit werde die Ampel ihrem eigenen Anspruch nicht gerecht, dass Mieter „nicht über Gebühr belastet werden sollen“. Der Hausbesitzerverband „Haus & Grund“ bemängelte, dass auch Eigentümer und Vermieter nicht absehen könnten, was auf sie zukomme. Noch immer gebe es keine klaren Förderzusagen, sagte Präsident Kai Warnecke. Darüber herrsche im Verband „blanke Verzweiflung“.

Die Union hatte vor der Anhörung das Verfahren kritisiert. Wenn die Ampel-Fraktionen den Expertinnen und Experten nur ihr „Leitplanken“-Papier zum Heizungsgesetz sowie den veralteten Gesetzentwurf vorlegten, müsse die Anhörung verschoben werden, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andreas Jung (CDU). Der Ausschuss beschloss, eine zweite Experten-Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz durchzuführen. Das Gesetz soll in der ersten Juli-Woche vom Bundestag verabschiedet werden.