Sterbehilfe: Gruppe um Castellucci will "Schutzraumklausel"

Sterbehilfe: Gruppe um Castellucci will "Schutzraumklausel"

Berlin (epd). Vor der in wenigen Wochen geplanten Abstimmung im Bundestag über eine Neuregelung der Suizidassistenz hat sich auch die zweite Gruppe von Abgeordneten auf Änderungen am ursprünglichen Entwurf verständigt. Wie aus dem Änderungsantrag der Gruppe um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) hervorgeht, sollen nicht nur Psychiater, sondern auch Psychotherapeuten die Begutachtung vornehmen können, die Voraussetzung für die Abgabe tödlich wirkender Medikamente werden soll. Laut dem Antrag, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, will die Gruppe auch auf das ursprünglich geplante strafbewehrte Werbeverbot für Suizidassistenz verzichten und stattdessen „grob anstößige“ Werbung für diese Form der Sterbehilfe im Heilmittelgesetz verbieten.

Zudem soll es eine sogenannte „Schutzraumklausel“ geben, für die sich die Kirchen eingesetzt hatten. Im Entwurf der Gruppe heißt es, dass Unternehmen berechtigt sind, darauf hinzuweisen, eine Suizidassistenz oder Werbung dafür in den eigenen Räumlichkeiten nicht zu dulden. Gefordert wurde dies vonseiten der Kirchen etwa für Pflegeeinrichtungen ihrer Sozialträger.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das wenige Jahre zuvor beschlossene Verbot organisierter Suizidassistenz gekippt hatte, wird im Bundestag um eine Neuregelung gerungen. Dabei geht es um eine besondere Form der Sterbehilfe, bei der dem oder der Sterbewilligen ein tödliches Medikament überlassen wird, das er oder sie selbst einnimmt. Anders als die verbotene Tötung auf Verlangen bewegt sich die Hilfe bei der Selbsttötung in einer rechtlichen Grauzone.

Im Bundestag gibt es zwei Regelungsvorschläge, nachdem sich die beiden eher liberal ausgerichteten Abgeordnetengruppen kürzlich auf einen gemeinsamen Entwurf verständigt hatten. Die Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) betont darin das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und will die Vergabe von tödlich wirkenden Medikamenten nach einer Beratung ermöglichen. Die Gruppe um Castellucci und Heveling betont dagegen eher den Lebensschutz und macht neben einer Beratung auch eine ärztliche Begutachtung zur Voraussetzung für eine legale Abgabe solcher Mittel.

Die Gruppe um Castellucci, der Abgeordnete von Union, SPD, Grünen, FDP und Linken angehören, plädiert erneut für eine Regelung im Strafrecht. Die Abgeordneten um Helling-Plahr, die neben der FDP auch SPD, Grünen und Linken angehören, will dies ausdrücklich nicht. Voraussichtlich in der ersten Juliwoche soll in einer Gewissensabstimmung eine Entscheidung fallen. Weil die Abgeordneten dann ohne Fraktionszwang abstimmen, ist völlig offen, ob und welcher der Entwürfe eine Mehrheit erhält.