Ortskräfte: Innenministerium hatte klare Linie gegen Gruppenaufnahme

Ortskräfte: Innenministerium hatte klare Linie gegen Gruppenaufnahme

Berlin (epd). Das Bundesinnenministerium hat bis zum Sommer 2021 eine pauschale Aufnahme von afghanischen Ortskräften der Bundeswehr anlässlich des Abzugs der internationalen Truppen abgelehnt. Eine damals für die rechtlichen Grundlagen des Ortskräfteverfahrens zuständige Referatsleiterin sagte am Donnerstag im Afghanistan-Untersuchungsausschuss des Bundestags, es habe im Ministerium die „klare Linie“ gegeben, dass keine Gruppenaufnahmen erfolgen sollten. Lediglich die individuelle Gefährdung sei maßgeblich gewesen. Es sei also nicht auf die allgemeine Bedrohungslage angekommen, sondern auf eine akute Bedrohungslage der Ortskraft durch die Taliban aufgrund der Tätigkeit für ein deutsches Ressort.

Die Referatsleiterin erläuterte, dass das Ortskräfteverfahren Paragraph 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes als Rechtsgrundlage hatte. Demnach ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn das Bundesinnenministerium „oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat“. Das Ortskräfteverfahren sei klar als Einzelverfahren konzipiert gewesen.

Der Afghanistan-Untersuchungsausschuss will unter anderem herausfinden, wie es dazu kam, dass zahlreiche afghanische Ortskräfte, die für die Bundeswehr und andere deutsche Institutionen gearbeitet haben, beim Truppenabzug aus dem Land zurückgelassen wurden. Der Ausschuss will auch die Umstände der militärischen Evakuierungsaktion aus Kabul im August 2021 klären. Die Operation war wegen der schnellen Rückeroberung des Landes durch die radikal-islamischen Taliban nötig geworden.

Nach Angaben der Innenministeriums-Mitarbeiterin galt während der Evakuierungsaktion, dass alle ausgeflogenen Ortskräfte einreisen können sollten und der Aufenthaltsstatus im Anschluss geprüft werde. Zu der Zeit sei klar geworden, dass das Ortskräfteverfahren nicht funktioniere, wenn es keine staatlichen Strukturen vor Ort gebe.