Osnabrück, Hannover (epd). Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) hat Bedenken gegen das neue Selbstbestimmungsgesetz angemeldet, das die Bundesregierung plant. Das bisherige Transsexuellengesetz sei zwar in vielen Punkten zu hart, sagte Wahlmann der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstag). „Es jetzt aber komplett in die gegenteilige Richtung zu ändern, verkennt den Ernst dahinter.“ Viele Fragen seien noch zu klären.
Nach dem geplanten Gesetz genügt künftig die eigene, persönliche Erklärung, um Geschlecht und Namen beim Standesamt ändern zu lassen - und das einmal pro Jahr. Bisher liegen die Hürden deutlich höher.
Unklar sei etwa, welche Auswirkungen das Gesetz auf Gefängnisse habe, sagte Wahlmann. „Mein jetziger Standpunkt ist, dass jemand, der biologisch ein Mann ist, nicht in eine Justizvollzugsanstalt für Frauen kommt. Ob wir nach dem Selbstbestimmungsgesetz jedoch dazu verpflichtet sind, gilt es zu klären.“ Fraglich sei auch, ob das Hausrecht greife, um Besuche von Personen mit Penis in Frauenhäusern, -umkleiden oder anderen geschützten Bereichen zu verhindern, wenn sie sich als Frau haben registrieren lassen.
Das neue Gesetz könne zudem Paritätsregelungen wie die Frauenquote aushebeln. Denkbar seien weitere Quoten für Intersexuelle, Transmenschen oder weitere Geschlechter. Das würde das Bild verzerren und die Möglichkeiten der Personalauswahl stark einschränken.