Erzbistum Köln muss Missbrauchsopfer 300.000 Euro zahlen

Erzbistum Köln muss Missbrauchsopfer 300.000 Euro zahlen

Köln (epd). Wegen des langjährigen sexuellen Missbrauchs durch einen katholischen Priester muss das Erzbistum Köln dem Betroffenen ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro zahlen. Das Landgericht Köln sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der heute 64 Jahre alte Kläger als Messdiener von dem Priester in den 1970er-Jahren in mehreren Hundert Fällen missbraucht worden war. Bei dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, handelt es sich Einschätzungen zufolge um die erste Klage dieser Art gegen ein katholisches Bistum in Deutschland. (AZ.: 5 O 197/22) Der Fall ist überdies ungewöhnlich, da der beschuldigte Geistliche bereits tot ist und die Taten aus juristischer Sicht eigentlich verjährt sind.

In seiner Urteilsbegründung folgte das Gericht den Ausführungen der Klägerseite. Zudem waren die Vorwürfe unstrittig, da der Priester die Taten vor seinem Tod zugegeben hatte. Der Geistliche hätte den Kläger als Jungen in den 1970er-Jahren in mindestens 320 Fällen sexuell missbraucht - die Taten ereigneten sich unter anderem bei Ministrantenfreizeiten in der Eifel. Die Vorfälle sind auch im Gutachten der Kanzlei Gercke-Wollschläger aufgeführt, das die Vielzahl an Fällen sexuellen Missbrauchs im Erzbistum auflistet.

Obwohl der Täter verstorben und die Taten verjährt sind, verklagte der Anwalt des Betroffenen das Erzbistum in dem Zivilverfahren mit Verweis auf die sogenannten Amtshaftung der Kirche als öffentlich-rechtliche Institution. In einem Zivilprozess muss die beklagte Institution demnach aktiv die Verjährung der Taten geltend machen. Das habe das Erzbistum aber unterlassen - offenbar aus moralischen Gründen und um auch weitere Anerkennungszahlungen an Betroffene leisten zu können.

Der Kläger, der im Erzbistum Köln angestellt ist, erhielt eine solche Zahlung in Höhe von 25.000 Euro. Diese Zahlung wird von der Schmerzensgeldsumme abgezogen. Der katholische Priester selbst wurde im Jahr 2014 mit Berufsverbot, Entzug des Titels und Geldstrafe belegt. Zudem erging gegen ihn die Auflage, sich künftig nicht mehr Kindern zu nähern. Das Erzbistum Köln kündigte im Laufe des Dienstagnachmittags eine Stellungnahme an.