Uganda: Antrag gegen Anti-Homosexuellen-Gesetz abgelehnt

Uganda: Antrag gegen Anti-Homosexuellen-Gesetz abgelehnt

Kampala (epd). In Uganda ist ein Antrag vor dem Verfassungsgericht gescheitert, der die Anwendung des neuen Anti-Homosexuellen-Gesetzes stoppen wollte. Acht Aktivistinnen und Aktivisten hatten damit die seit Inkrafttreten des Gesetzes rapide zunehmende Gewalt gegen die LGBT-Community stoppen wollen, bis über einen Antrag gegen das Gesetz an sich entschieden wird. Die Generalstaatsanwaltschaft lehnte am Dienstag eine Aussetzung jedoch mit Hinweis auf die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ab.

Seit Ende Mai ist in Uganda eines der weltweit drakonischsten Gesetze gegen queere Menschen in Kraft. Es sieht unter anderem lange Haftstrafen und für „schwere Fälle von Homosexualität“ sogar die Todesstrafe vor sowie die juristische Verfolgung von Personen, die Lesben, Schwule, bisexuelle und trans Menschen unterstützen.

Die Antragsstellenden erklärten, die Chancen des ebenfalls von Aktivistinnen und Aktivisten gestellten Antrags gegen das Gesetz an sich habe gute Chancen auf Erfolg. Bis dahin sei es dringend nötig, die zunehmenden Angriffe auf LGBT-Personen einzudämmen, erklärte die Menschenrechtsorganisation „Chapter Four“, die die Anträge unterstützt. Demnach hat sich die Lage für queere Menschen seit Ende Mai deutlich verschlechtert. Einzelne Personen sowie Organisation berichteten von Zwangsräumungen und Angriffen unter anderem gegen ihre Würde, Privatsphäre und Freiheit.

Laut der Generalstaatsanwaltschaft ist das Gesetz „sehr klar, eindeutig und zielgerichtet“, mit gut definierten Strafbeständen. Sexuelle Praktiken zwischen Personen des gleichen Geschlechts seien zudem nicht Teil der kulturellen Werte Ugandas, so die Begründung.

Die queere Community kämpft seit Jahren gegen staatliche Repression. Bereits 2013 gab es den Versuch, mit einem Gesetz die Kriminalisierung von LGBT-Personen zu verschärfen und die Todesstrafe einzuführen. Das Oberste Gericht kassierte das Gesetz jedoch wegen Formfehlern ein. Seit der Kolonialzeit waren gleichgeschlechtliche Handlungen strafbar und konnten mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden.