Gruppen mit liberalen Vorschlägen zur Sterbehilfe gehen zusammen

Gruppen mit liberalen Vorschlägen zur Sterbehilfe gehen zusammen

Berlin (epd). Die für eine liberale Regelung der Suizidassistenz eintretenden Gruppen von Bundestagsabgeordneten gehen mit einem gemeinsamen Gesetzesvorschlag in die Abstimmung im Parlament. Am Dienstag präsentierten die ursprünglich zwei Gruppen um die Parlamentarierinnen Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) in Berlin einen gemeinsamen Entwurf.

Sie schlagen vor, Sterbewilligen den Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten zu ermöglichen, wenn sie zuvor eine Beratung in Anspruch genommen haben. In Härtefällen - wenn sich jemand „in einem existenziellen Leidenszustand mit anhaltenden Symptomen“ befindet - soll ein Arzt auch ohne Beratung die Mittel verschreiben dürfen. Einen Anspruch darauf soll es aber nicht geben. Findet sich kein Arzt, der zur Verschreibung der Mittel bereit ist, soll die im jeweiligen Bundesland zuständige Behörde entscheiden.

Im Gesetzentwurf finden sich damit Ideen der urspünglich beiden Gruppen wieder, unter anderem das von Helling-Plahr angestrebte bundesweite Beratungsnetz. Die Gruppen habe eine Grundhaltung geeint, nämlich der Respekt vor dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben, sagte Helling-Plahr bei der Vorstellung. Künast sagte, man sei sich zudem einig gewesen, dass es keine strafrechtliche Regelung zur Suizidassistenz geben soll.

Damit liegen dem Parlament für die noch vor der Sommerpause geplante Abstimmung nur noch zwei statt drei Vorschläge vor. Der Entwurf der Gruppe um Helling-Plahr und Künast konkurriert dann mit dem Vorschlag der Gruppe um Lars Castellucci, die organisierte Hilfe bei der Selbsttötung im Strafrecht verbieten, unter Bedingungen aber erlauben wollen. Dazu zählen eine psychiatrische Begutachtung und eine Beratung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 ein pauschales Verbot der Suizidassistenz gekippt. Es urteilte, das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließe das Recht ein, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Der assistierte Suizid, bei dem einem Sterbewilligen ein tödlich wirkendes Medikament überlassen wird, ist zu unterscheiden von der verbotenen Tötung auf Verlangen, bei der ein Medikament etwa durch einen Arzt auch verabreicht wird.