Berlin (epd). Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben am Freitag im Bundesrat auf Änderungen am Heizungsgesetz von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) gedrungen. Es sei richtig, die Anstrengungen für den Klimaschutz beim Heizen zu verstärken, sagte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU). Man brauche aber die Zustimmung der Bevölkerung.
Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), betonte, viele Menschen hätten Angst, sich den Heizungstausch nicht leisten zu können. Der brandenburgische Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU) kritisierte, die entscheidende Frage für die Bürger, welche Kosten bei einem Heizungsaustausch tatsächlich gefördert werden sollen, sei nicht geklärt.
Die nördlichen Bundesländer hatten einen gemeinsamen Antrag eingebracht, den sich der Bundesrat weitgehend zu eigen machte. Die Länder fordern unter anderem ein technologieoffenes Gesetz und höhere Förderungen für die Umstellung von Fernwärmenetzen auf klimafreundliche Technik. Die geplanten Ausnahmen beim Heizungstausch für über 80-Jährige wollen die Länder durch eine Härtefallklausel ersetzen oder die Altersgrenze senken. Der Bundestag kann die Änderungswünsche aufgreifen. Dort sollte der Gesetzentwurf nach bisheriger Planung in der Woche vor Pfingsten erstmals beraten werden. Er steht aber noch nicht auf der Tagesordnung.
Wirtschaftsminister Habeck warb im Bundesrat für das Gesetz. Er sagte, um die Klimaziele einzuhalten, hätte man viel früher mit der Wärmewende beginnen müssen. Deutschland soll bis 2045 klimaneutral wirtschaften. Die klimaschädlichen Emissionen durch das Heizen machen etwa 15 Prozent aller Emissionen aus und müssen nach dem Klimagesetz Jahr für Jahr sinken.
Habeck fügte hinzu, die Reform des Gebäudeenergiegesetzes diene auch dem Verbraucherschutz. Jetzt noch in Öl- oder Gasheizungen zu investieren, werde wegen der steigenden Kosten für fossile Energieträger teuer, während sich Wärmepumpen nach spätestens 18 Jahren rechneten, mit der staatlichen Förderung deutlich früher, sagte Habeck. Er wolle das Gesetz möglichst bis zur Sommerpause abschließen.
Nach einem Bericht des „Spiegels“ (Freitag) wird in der Ampel-Koalition über ein späteres Inkrafttreten des Gesetzes gesprochen. So könne sich die SPD vorstellen, dass die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes erst im April 2024 oder Juli in Kraft tritt und nicht zum Jahresbeginn. Die Vorständin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Ramona Pop, sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag), das Gesetz müsse schnell verabschiedet werden, damit die Verbraucher Planungssicherheit erhielten. Ob die Regelungen dann 2024 oder 2025 in Kraft träten, sei demgegenüber nachrangig, erklärte Pop.
Nach den bisherigen Gesetzesplänen sollen vom kommenden Jahr an nur noch neue Heizungen eingebaut werden sollen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Flankierend sind staatliche Förderungen für den Heizungsaustausch vorgesehen. Mieterinnen und Mieter sollen vor hohen Folgekosten geschützt werden. Grüne und SPD wollen über die bisherigen Pläne hinaus die Modernisierungsumlage halbieren, über die Vermieter Sanierungskosten auf ihre Mieter umlegen können.
Der stellvertretende Parteivorsitzende der Linken, Lorenz Gösta Beutin, forderte eine Abschaffung der Modernisierungsumlage. Der DGB begrüßte, dass die Länder und die Fraktionen der Ampel-Koalition die Gesetzespläne noch einmal auf den Prüfstand stellen wollten. Vorstandsmitglied Stefan Körzell erklärte, staatliche Hilfen dürften nicht mit der Gießkanne verteilt werden: „Haushalte mit kleinem Einkommen brauchen mehr Förderung als Reiche.“