Kein Wahlrecht ab 16 in Rheinland-Pfalz

Kein Wahlrecht ab 16 in Rheinland-Pfalz

Mainz (epd). In Rheinland-Pfalz dürfen junge Menschen auch künftig erst ab 18 Jahren wählen gehen. Ein Vorstoß der regierenden Ampel-Fraktionen, das Wahlalter bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 zu senken, fand am Freitag im Mainzer Landtag erwartungsgemäß nicht die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit. CDU, AfD und Freie Wähler stimmten gegen eine Änderung der Landesverfassung. Sie hatten bereits während der vorangegangenen Beratungen deutlich gemacht, dass das Wahlrecht weiter an die Volljährigkeit gekoppelt bleiben solle. Nach einer Debatte zum Thema am Mittwoch gab es vor der abschließenden Abstimmung keine weitere Aussprache mehr.

Der Antrag für eine Absenkung des Wahlalters war Ende 2022 von SPD, Grünen und FDP in den Landtag eingebracht worden. Bei einem Erfolg der Reform hätten rund 70.000 junge Menschen in Rheinland-Pfalz früher wählen dürfen. In der Bundesrepublik gibt es kein einheitliches Wahlalter ab 18 Jahren mehr: In elf Ländern können Jugendliche ab 16 auf kommunaler Ebene wählen, in sechs auch an Landtagswahlen teilnehmen.

Mit Verbitterung reagierte die Landesvertretung der rheinland-pfälzischen Schülerinnen und Schüler (LSV) auf das Scheitern der Initiative. Das Abstimmungsergebnis sei ein „Schlag ins Gesicht für die Jugendlichen des Landes“, heißt es in einer am Freitag verbreiteten Presseerklärung: „Die Oppositionsparteien haben mit ihrem Votum gegen das Wahlalter 16 deutlich gemacht, dass sie die politische Teilhabe junger Menschen nicht ernst nehmen.“