München (epd). Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hält die Pläne der Bundesregierung zur Pflegereform für unzureichend. „Der vorliegende Gesetzesentwurf bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück“, sagte Holetschek am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit Blick auf die für Freitag vorgesehenen Beratungen im Bundesrat. Weil etwa Regelungen für einen Steuerzuschuss des Bundes für die Pflegekasse im Gesetzentwurf fehlten, seien die Möglichkeiten für bessere Leistungen für Pflegebedürftige „sehr begrenzt“.
Holetschek kritisierte, dass die „dringend notwendige Struktur- und Finanzreform“ der Pflegeversicherung erneut verschoben werde. Dabei stehe vielen Pflegebedürftigen, Angehörigen, Pflegekräften und Pflegeeinrichtungen „das Wasser bis zum Hals“. So halte die geplante Anpassung von Leistungsbeträgen zum 1. Januar 2024 „trotz der Mehrbelastung der Beitragszahler nicht mit der Kostenentwicklung mit“, sagte der Minister weiter.
Es sei bedenklich, „dass viele gute Ansätze des ursprünglichen Referentenentwurfs zusammengekürzt wurden“, die sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige entlastet hätten. Als Beispiel nannte er den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Das zusammengelegte sogenannte flexible Gesamtbudget sollte 3.386 Euro pro Kalenderjahr betragen. „Eine echte Entlastung wird so nicht erreicht“, sagte Holetschek. Bayern habe das bereits mehrfach angemahnt.
Bayern hat laut Holetschek im Bundesrat einen Antrag zur Einführung eines Steuerzuschusses zur Pflegeversicherung eingebracht, dem alle Länder zugestimmt hätten. So sollen versicherungsfremde Leistungen der Pflegekassen, wie etwa die Sozialversicherungsbeiträge von pflegenden Angehörigen, refinanziert werden. Auf bayerische Initiative fordern die Bundesländer darüber hinaus eine Anhebung der Hilfsmittelpauschale von 40 auf 50 Euro, erläuterte Holetschek.