Berlin (epd). Die Grünen dringen auf Nachbesserungen bei der Pflegereform zugunsten der häuslichen Pflege und fordern dafür die Unterstützung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Einen Tag vor der ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Maria Klein-Schmeink, am Mittwoch in Berlin, sehr wichtig sei vor allem, dass es zu einem Entlastungsbudget für die pflegenden Angehörigen komme, wie es zunächst im Gesetzentwurf vorgesehen war und im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP auch vereinbart ist.
Auf Intervention von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sei der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) aber immer weiter abgespeckt worden, kritisierte Klein-Schmeink, sodass das Kabinett schließlich „nur eine sehr verbesserungsbedürftige Vorlage“ beschlossen habe: „Ein solcher Prozess zeigt, dass die Pflege die Rückendeckung des Kanzlers braucht, damit das, was im Koalitionsvertrag an stabilisierenden und entlastenden Maßnahmen vereinbart worden ist, tatsächlich kommt“, sagte die grüne Gesundheits- und Pflege-Expertin: „Diese Reform umfasst nicht das, was wir machen müssten, um die Pflege zukunftsfest aufzustellen.“
Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Im Entlastungsbudget sollen die Leistungen zusammengefasst werden, die es pflegenden Angehörigen ermöglichen, Pausen zu machen, etwa um in Urlaub zu fahren oder weil sie selbst krank sind. Sie können damit eine Vertretung bezahlen oder ihre Angehörigen in einer Kurzzeitpflege unterbringen. Die Regelungen sind sehr kompliziert und werden häufig nicht in Anspruch genommen. Das betrifft auch Eltern, die ihre behinderten Kinder pflegen. Angehörigen- und Sozialverbände hatten verbittert auf den Bruch der Zusage reagiert.
Um die Pflegeleistungen wird innerhalb der Bundesregierung schon seit Monaten gerungen. Beschließen muss die Reform der Bundestag. Regierung und Parlament stehen unter Zeitdruck, weil der Pflegeversicherung in diesem Jahr die Zahlungsunfähigkeit droht. Geplant sind Beitragserhöhungen, aber derzeit nur geringfügige Leistungsverbesserungen für pflegende Angehörige. Erst im kommenden Jahr soll das Pflegegeld, das seit 2017 nicht erhöht wurde, um fünf Prozent angehoben werden. Mit der Reform muss außerdem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, wonach Eltern künftig je nach Kinderzahl Beitragsentlastungen zustehen.