Berlin, München (epd). Ein Rechtsgutachten stuft die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Krankenhausreform als nicht verfassungskonform ein. Die von einer Regierungskommission erstellten Vorschläge missachteten die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern, heißt es in dem am Donnerstag vorgestellten, 140-seitigen Gutachten des Augsburger Verfassungsrechtlers Professor Ferdinand Wollenschläger. In Auftrag gegeben hatten es die Landesregierungen aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Das Papier kommt zu dem Ergebnis, dass die Krankenhausplanung nach geltendem Recht in die Zuständigkeit der Länder fällt.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte, Lauterbach müsse dafür sorgen, dass die Länder ihre derzeitigen „Entscheidungskompetenzen bei der Krankenhausplanung“ behielten. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte, er sei froh, dass Lauterbach mittlerweile angekündigt habe, „keine 1:1-Umsetzung der Vorschläge“ anzustreben, sondern mit den Ländern zusammenzuarbeiten. Die schleswig-holsteinische Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) sagte, die drei Länder wollten „keinesfalls eine Reform verhindern, sondern - ganz im Gegenteil - einen Erfolg der Reform ermöglichen“.
Kern der geplanten Krankenhausreform des Bundes ist eine Ergänzung der seit mehr als 20 Jahren existierenden Fallpauschalen: Künftig soll das Vorhalten von Leistungen besser vergütet werden. Damit soll sich vor allem die Zahl der unnötigen, aus wirtschaftlichen Überlegungen durchgeführten Eingriffe verringern. Auch soll es künftig eine Unterteilung der Krankenhäuser in verschiedene Versorgungslevel geben. Kleinere Kliniken mit niedrigerem Versorgungslevel sollen sich auf eine Grundversorgung konzentrieren, während die komplexeren Eingriffe vor allem in großen, entsprechend spezialisierten Kliniken stattfinden sollen.
Verfassungsrechtler Wollenschläger hat in der Vergangenheit bereits mehrfach zu strittigen juristischen Themen Gutachten im Auftrag der bayerischen Staatsregierung erstellt, etwa zum Thema „Ehe für alle“ (2017) oder auch zum bayerischen Familiengeld (2018).