Berlin (epd). Die Bundesregierung hat sich auf Details der geplanten Pflicht zum Wechsel zu einer größtenteils mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizung geeinigt. Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes sei „politisch geeint“ und solle zeitnah an Länder und Verbände zur Anhörung gehen, hieß es am Freitag aus Regierungskreisen.
Demnach soll die Pflicht, die beim Neueinbau einer Heizung gelten soll, nicht für über 80-Jährige gelten. Zudem soll es eine dreijährige Übergangsfrist bei Havariefällen geben. Wenn die Heizung kaputtgeht, darf sie ersetzt werden, muss aber - sollte sie mit Gas oder Öl betrieben sein - innerhalb von drei Jahren ersetzt werden, um die Klimavorgabe zu erfüllen. Außerdem soll es bei der bereits bestehenden Pflicht zum Austausch der Heizung nach 30 Jahren bei der Ausnahme für Ein- und Zweifamilienhäuser bleiben.
Beim Koalitionsausschuss Anfang dieser Woche hatten sich SPD, Grüne und FDP nach langem Streit darauf geeinigt, an dem Ziel festzuhalten, dass ab 2024 „möglichst“ jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Gleichzeitig wurde versprochen, dabei soziale Härten, die etwa durch Installation einer Wärmepumpe und notwendigen Dämmungsmaßnahmen verbunden sein können, zu vermeiden und den Austausch zu fördern. Geld für die Förderung soll aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen. Die Details dazu werden aber noch verhandelt.
Das Ziel, den Heizungsaustausch weg von Gas und Öl gesetzlich zu untermauern, fand sich mit der Zielmarke 2025 bereits im Koalitionsvertrag der Ampel. Nach den durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelösten Unsicherheiten bei der Energieversorgung, insbesondere beim Gas, verständigten sich die Spitzen der Parteien, dies auf 2024 vorzuziehen.
Das Kabinett soll den konkreten Gesetzentwurf laut Einigung im Koalitionsausschuss noch im April auf den Weg bringen. Die Bundesregierung strebt demnach an, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen wird.