Staatsanwaltschaft ermittelt nicht mehr zu Missbrauchsgutachten

Staatsanwaltschaft ermittelt nicht mehr zu Missbrauchsgutachten

München (epd). Die Staatsanwaltschaft München I hat ihre Ermittlungsverfahren auf Grundlage des Missbrauchsgutachtens des Erzbistums München und Freising eingestellt. Die Ermittlungen hätten jeweils keinen hinreichenden Verdacht strafbaren Handelns der Personalverantwortlichen ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag in München mit. Unter den zeitweise Beschuldigten sei auch der verstorbene Ex-Papst Benedikt XVI. gewesen, der von 1977 bis 1982 Erzbischof in München war.

Dem vom Erzbistum selbst bei der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) in Auftrag gegebenen Missbrauchsgutachten zufolge gab es in den Jahren 1945 bis 2019 Hinweise auf mindestens 497 Betroffene sexualisierter Gewalt im Erzbistum. Die meisten Taten passierten von Anfang der 1960er bis Mitte der 1970er Jahre.

Anfang August 2021 stellte die Kanzlei WSW das Gutachten der Staatsanwaltschaft München I zur Verfügung. Diese prüfte in sechs Ermittlungsverfahren, ob kirchliche Personalverantwortliche des Erzbistums durch aktives Tun oder Unterlassen Beihilfe geleistet hatten zu den im Gutachten gesammelten Fällen sexualisierter Gewalt.

In fünf der Fälle ergaben die Ermittlungen keine beihilfefähige Haupttat oder die Taten waren bereits verjährt, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte. Im Fall eines Priesters ergab sich bei den Ermittlungen der Verdacht zweier noch nicht verjährter Taten von Anfang der 2000er Jahre. Gegen dessen Personalverantwortliche gebe es jedoch keine Nachweise für strafbares Handeln.

Am 16. Februar 2023 hatten Ermittler den Amtssitz von Erzbischof Reinhard Marx und die Verwaltungszentrale des Erzbistums München und Freising durchsucht. Es habe Hinweise auf ein Geheimarchiv sowie einen „Giftschrank“ mit brisanten Unterlagen gegeben, hieß es. Die Durchsuchung ergab jedoch, dass der „Giftschrank“ bereits 2011 aufgelöst wurde und die Unterlagen darin zu den Personalakten gegeben wurden. Im als Geheimarchiv dienenden Tresor befanden sich demnach keine verfahrensrelevanten Unterlagen.