Osnabrück (epd). An Oberverwaltungsgerichten in Deutschland sind einer Zeitungsumfrage zufolge Hunderte Verfahren rund um Genehmigungen von Windkraftprojekten anhängig. In 407 Verfahren stünden Entscheidungen aus, heißt es in einem Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Sonntag). Spitzenreiter ist Nordrhein-Westfalen: Beim Oberverwaltungsgericht in Münster waren bis Ende 2022 insgesamt 110 Klageverfahren offen, gefolgt von Brandenburg (81) und Hessen (46).
Die nördlichen Flächenländer verzeichnen laut Zeitungsbericht untereinander keine größeren Unterschiede. Das Oberverwaltungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern sei mit 34 Verfahren rund um Genehmigungsverfahren von Windrädern befasst. In Niedersachsen seien es 28. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein verzeichnet 26 Windkraftverfahren.
Ein Großteil der Klagen bundesweit gehe den Angaben zufolge auf Umweltverbände, Privatpersonen und Kommunen zurück. Begründet seien die Beschwerden mit Umwelt- und Artenschutzbedenken, möglichem Schattenwurf, Schallimmissionen oder Belangen des Denkmalschutzes. Aber auch Windparkbetreiber ziehen oft vor die Oberverwaltungsgerichte, etwa mit Untätigkeitsklagen.
In den Ländern, die beim Windkraft-Ausbau besser vorankämen, seien die Zahl der Anfechtungen höher, in anderen dagegen niedriger, hieß es. Zu letzteren zählten Baden-Württemberg (19) und Bayern (16). Die wenigsten Verfahren in Flächenländern verzeichneten Sachsen (4) und das Saarland, wo es derzeit keine gerichtliche Auseinandersetzung gebe. Auch die Stadtstaaten stünden auf den letzten Plätzen, lediglich in Hamburg gebe es eine Klage.
Die Windkraft ist nach Angaben des Statistischen Bundesamts die zweitwichtigste Energiequelle in Deutschland. Ihr Anteil an der Stromerzeugung liegt bei knapp einem Viertel. Das sogenannte Wind-an-Land-Gesetz der Bundesregierung ist im Februar in Kraft getreten und sieht vor, dass bis Ende 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausgewiesen werden. Jedes Bundesland hat eigene Vorgaben erhalten.