Hildesheim (epd). Vor dem Landgericht Hildesheim ist am Dienstag die Verhandlung gegen eine frühere Pflegeheim-Mitarbeiterin fortgesetzt worden, die in einer Einrichtung einen Corona-Ausbruch verursacht haben soll. Ein Rechtsmediziner sei unter anderem zu den Todesursachen der Pflegeheimbewohner vernommen worden, sagte der Vorsitzende Richter Philipp Suden am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der 46-Jährigen wird fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie Urkundenfälschung vorgeworfen. Bei dem Corona-Ausbruch Ende 2021 starben drei Heimbewohnerinnen. (Az: 26 KLs 17 Js 48585/21)
In der Verhandlung am Dienstag habe außerdem habe ein Virologe grundsätzliche Fragen zu Corona-Infektionen beantwortet, sagte Suden. Zudem wurden mehrere Polizeibeamte angehört, die die Ermittlungen im Umfeld des Pflegeheims geführt haben. Die Verhandlung soll am 14. März fortgesetzt werden. Dabei sollen Sachverständige aussagen, die sich mit der Sequenzierung von PCR-Tests befasst haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, im September 2021 einen gefälschten Impfausweis verwendet und trotz einer Corona-Infektion in ihrem privaten Haushalt und einer unbemerkt gebliebenen eigenen Infektion weiter zur Arbeit gegangen zu sein. Dadurch habe sie eine Ansteckungskette ausgelöst, in deren Folge sich drei Bewohnerinnen im Alter von 93, 85 und 80 Jahren infiziert hätten und später gestorben seien. Die Rechtsmedizin kam zu dem Ergebnis, dass bei der 80-jährigen die Corona-Infektion zum Tode geführt habe, bei den beiden anderen seien andere Ursachen nicht auszuschließen.