Revision im Fall Olaf Latzel wird im Februar verhandelt

Revision im Fall Olaf Latzel wird im Februar verhandelt

Bremen (epd). Das Revisionsverfahren wegen Volksverhetzung gegen den evangelischen Pastor Olaf Latzel wird am 23. Februar vor dem 1. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 54-jährigen Theologen vor, sich in einem Eheseminar in seiner St. Martini-Gemeinde am 19. Oktober 2019 abfällig über Gender und Homosexuelle geäußert zu haben, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Das Bremer Amtsgericht hatte den streng konservativen Pastor daraufhin am 25. November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht wurde Latzel jedoch am 20. Mai vergangenen Jahres freigesprochen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision zum Oberlandesgericht eingelegt.

Der Sprecher des Oberlandesgerichtes betonte, dass im Revisionsverfahren keine neuen Beweise aufgenommen werden. Es werde lediglich geprüft, ob es in den vorherigen Verfahren zu Rechtsfehlern oder Verfahrensverstößen gekommen ist.

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Pastor in einer „Biblischen Fahrschule zur Ehe“ vor 30 Paaren unter anderem gesagt, Homosexualität sei eine „Degenerationsform von Gesellschaft“. Der Theologe warnte unter anderem vor einer „Homolobby“: „Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch.“ Eine Tonaufnahme davon war im März des Folgejahres mit Zustimmung des Pastors auf dem Youtube-Kanal des Theologen veröffentlicht worden.

Teilt das Oberlandesgericht die Rechtsauffassung des Landgerichts, ist das Verfahren endgültig beendet. Falls die Revision Erfolg hat, würde das Berufungsverfahren an das Landgericht zurückgehen. Dort würde es dann von einer anderen Kammer neu verhandelt werden.