Berlin (epd). In einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages hat sich die Mehrheit der geladenen Experten gegen schärfere Strafen für Straßenblockaden und Beschädigungen von Kunstwerken bei Klima-Protesten ausgesprochen. Der Rechtsstaat bewähre sich gerade dadurch, dass er kein Sonderstrafrecht für Aktivistinnen und Aktivisten brauche, sondern das geltende Recht funktioniere, erklärte die Leipziger Strafrechtsprofessorin Katrin Höffler in ihrer Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung am Mittwoch im Parlamentsausschuss. Auch der Deutsche Anwaltverein und die Gewerkschaft der Polizei lehnten Strafrechtsverschärfungen ab.
Die Expertinnen und Expertinnen waren aufgefordert, einen Antrag der Union zu bewerten, der Konsequenzen aus den umstrittenen Protesten der Klimabewegung „Letzte Generation“ fordert. CDU und CSU fordern darin, „Bürgerinnen und Bürger besser vor mutwilligen Blockaden öffentlicher Straßen zu schützen“. Konkret verlangt die Oppositionsfraktion unter anderem, die Strafen bei Tatbeständen wie dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder der Behinderung von hilfeleistenden Personen anzuheben oder mit Mindeststrafen zu belegen.
Von der Union berufene Sachverständige von der Opfervereinigung „Weißer Ring“ und von der Deutschen Polizeigewerkschaft unterstützten den Antrag. Die hohe Inanspruchnahme der Polizei und anderer Einsatzkräfte seien unverantwortlich und schadeten der inneren Sicherheit, sagte die stellvertretende Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, Sabine Schumann.
Auch der Vize-Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Sven Hübner, verwies auf die hohe Belastung durch radikale Formen bei Klimaprotesten. Allein in Berlin seien im Zusammenhang mit der Bewegung „Letzte Generation“ bislang 233.000 Einsatzstunden geleistet, 756 Tatverdächtige festgestellt und 2.700 Strafanzeigen gestellt worden. Er lehnte eine Strafrechtsverschärfung aber ab. Es bestehe keine Gesetzeslücke, sagte er mit Verweis auf bereits ergangene Urteile gegen Aktivisten. Der geforderte bessere Schutz vor Blockaden lasse sich durch eine Anpassung der Strafrechtsnormen nicht erreichen.