Braunschweig, Wolfsburg (epd). Das Braunschweiger Landgericht hat die Klimaklagen von zwei Greenpeace-Aktivisten gegen den Automobilhersteller Volkswagen für zulässig erklärt. Einen Verkündungstermin gebe es am 31. Januar, teilten die Aktivisten am Dienstag mit. Die Aktivistin Clara Mayer und die Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser und Roland Hipp werfen dem Konzern vor, durch die produzierten Autos zu viele Treibhausgase zu verursachen. Ein Sprecher des Volkswagen-Konzerns betonte auf Nachfrage, das Gericht habe erhebliche Zweifel an den Erfolgsaussichten der Klage geäußert.
Die Kläger fordern nach eigenen Angaben von VW, spätestens ab dem Jahr 2030 keine weiteren klimaschädlichen Verbrenner mehr zu verkaufen. Mayer stütze sich in ihrer Klage auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021. Die Imker und Waldbesitzer Hipp und Kaiser sehen ihr Eigentum „durch die von VW maßgeblich mitverursachte Klimakrise“ bedroht. Ein Bio-Landwirt hat vor dem Landgericht Detmold ein ähnliches Verfahren für einen früheren Verbrenner-Ausstieg von VW angestrengt.
Aus Sicht von Volkswagen könne die Klage keinen Erfolg haben, betonte dagegen ein Konzernsprecher. Das Gericht habe die zivilrechtlichen Ansprüche unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher und unionsrechtlicher Wertungen sehr sorgfältig geprüft. „Wir sehen uns damit bestätigt: Klimaklagen gegen einzelne herausgegriffene Unternehmen sind der falsche Weg und im Recht ohne Grundlage. Die Klage kann aus unserer Sicht keinen Erfolg haben.“
Die Klage treffe zudem mit Volkswagen den Falschen, sagte der Sprecher. Der Konzern stehe zu seiner Verantwortung, die CO2-Emissionen in all seinen Tätigkeitsfeldern so schnell wie unternehmerisch möglich zu reduzieren. Als einer der ersten Automobilhersteller habe sich Volkswagen 2018 zum Pariser Klimaabkommen bekannt und wolle spätestens 2050 bilanziell CO2-neutral sein.
Es sei die Aufgabe des Gesetzgebers, den Klimaschutz mit seinen weitreichenden Auswirkungen zu gestalten, unterstrich der Konzernsprecher. Auseinandersetzungen vor Zivilgerichten durch Klagen gegen einzelne Unternehmen seien nicht der Ort und das Mittel, um dieser verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden: „Diese Position verteidigen wir und haben daher die Abweisung der Klage beantragt.“