Lindern, Vechta, Münster (epd). Ein wegen grenzverletzenden Verhaltens beurlaubter katholischer Pfarrer darf unter Auflagen in seine Kirchengemeinde St. Katharina von Siena in Lindern bei Cloppenburg zurückkehren. Der Münstersche Bischof Felix Genn habe dem Theologen auferlegt, vier Jahre lang keinerlei Einzelkontakt mit jungen Frauen bis zum Alter von 27 Jahren zu haben, weder im Pfarrhaus noch in sonstigen seelsorglichen Situationen der Gemeinde, wie etwa bei Wallfahrten, teilte das Offizialat in Vechta am Freitag mit.
Der Pfarrer sei wegen eines Vorfalls im Jahr 2010 im vergangenen Frühjahr beurlaubt worden, hieß es weiter. Aufgrund von Medienberichten habe sich noch eine zweite Person gemeldet, die ähnliches erlitten habe. Die nachfolgenden Untersuchungen hätten jedoch keine neuen Anhaltspunkte für straf- oder kirchenrechtliche Sanktionen ergeben.
Trotzdem habe das Bistum bei den Untersuchungen Erkenntnisse über das Verhalten des Pfarrers gewonnen. „Dieses Verhalten widerspricht in beiden Fällen deutlich den Schutzpflichten eines Seelsorgers in vertraulichen seelsorgerlichen Beziehungen“, hieß es weiter. Aufgrund dieses wiederholten Verhaltens habe Bischof Genn den Priester mit Nachdruck zum Verzicht auf das Amt des Pfarrers aufgefordert. Auch die Beratungsgremien des Bischofs hätten zu diesem Schritt geraten. Die Gremien der Pfarrei hätten mit deutlicher Mehrheit erklärt, nicht mehr vertrauensvoll mit dem Pfarrer zusammenarbeiten zu können.
Da der Pfarrer trotz der ausdrücklichen Aufforderung des Bischofs in sein Amt zurückkehren wolle, habe Bischof Genn die Auflagen erlassen. Außerdem muss der Priester den Angaben zufolge die Hälfte der im Frühjahr 2022 einer Frau zuerkannten fünfstelligen Anerkennungsleistung zahlen. Zudem sei er verpflichtet, weiterhin regelmäßige Beratung in Anspruch zu nehmen.
Der gesamte Vorgang inklusive der beiden Meldungen über das grenzverletzende Verhalten werde jetzt an die zuständige Kommission im Vatikan weitergeleitet. Wann genau der Priester nach Lindern zurückkehre, müsse noch mit den Gremien der Pfarrei geklärt werden.